Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein EU-Regulierungsrahmen der vorschreibt dass Produkte maschinenlesbare Informationen über ihren gesamten Lebenszyklus mit sich tragen – von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Entsorgung und zum Recycling. Der DPP ist Bestandteil des europäischen Green Deal und der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation) die 2024 in Kraft getreten ist.
Für Produktionsunternehmen ist der DPP kein abstraktes Nachhaltigkeitsthema. Er stellt konkrete Anforderungen an die Datenerfassung im Fertigungsprozess: Wer keinen strukturierten Zugriff auf Chargen-, Material- und Produktionsdaten hat, wird die DPP-Pflichten nicht erfüllen können.
Die EU führt den DPP gestaffelt nach Produktkategorien ein. Die konkrete Reihenfolge und Zeitplanung wird durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission festgelegt – die ersten sind bereits verabschiedet oder in finaler Abstimmung.
Batterien sind die erste Kategorie. Die EU-Batterieverordnung schreibt einen Batteriepass ab 2027 für Industriebatterien, Traktionsbatterien und Starterbatterien vor. Er enthält CO2-Fußabdruck, Materialzusammensetzung, Recyclinganteil und Leistungsdaten.
Textilien und Bekleidung folgen als zweite große Kategorie – voraussichtlich ab 2026/2027. Materialzusammensetzung, Herkunft, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit sind die Kerninhalte.
Stahl, Aluminium und Eisen sind als energieintensive Materialien früh im Fokus – relevant für die Metallverarbeitung im SYMESTIC-ICP.
Elektronik und IKT-Produkte, Möbel, Chemikalien folgen in weiteren Wellen bis 2030.
Die genauen Daten variieren je nach Produktkategorie und delegiertem Rechtsakt. Für Fertigungsunternehmen gilt: Wer in einer der frühen Kategorien produziert oder Vorprodukte dafür liefert, sollte die Vorbereitung jetzt beginnen.
Die genauen Datenanforderungen werden je Produktkategorie spezifisch definiert. Die übergreifenden Kerninhalte umfassen jedoch folgende Bereiche.
Materialzusammensetzung und Rohstoffherkunft: Welche Materialien wurden verarbeitet, woher stammen sie, sind kritische oder konfliktbehaftete Rohstoffe enthalten?
CO2-Fußabdruck: Treibhausgasemissionen über den Produktlebenszyklus – Scope 1 und 2 aus der eigenen Fertigung, Scope 3 aus Vorprodukten und Logistik.
Reparierbarkeit und Haltbarkeit: Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturanleitungen, Mindestlebensdauer.
Recyclingfähigkeit und Entsorgungshinweise: Welche Materialien können wie recycelt werden, welche Schadstoffe müssen bei der Entsorgung beachtet werden?
Produktions- und Zertifizierungsnachweise: Konformitätsnachweise, Herstelleridentifikation, Chargeninformation.
Alle diese Daten müssen digital, maschinenlesbar und über einen standardisierten Datenzugangspunkt abrufbar sein – typischerweise über einen QR-Code oder Data Matrix Code am Produkt der auf einen digitalen Zwilling oder eine Produktdatenbank verweist.
Der DPP kann nicht im Nachhinein befüllt werden. Die meisten der geforderten Daten entstehen im Fertigungsprozess und müssen dort systematisch erfasst werden.
Materialherkunft und Chargeninformation entstehen beim Wareneingang und der Materialverwendung in der Produktion. CO2-Fußabdruck entsteht aus Energieverbrauchsdaten je Auftrag und Charge. Produktionsnachweise entstehen aus Qualitätsprüfungen, Freigaben und Prozessparametern. Rückverfolgbarkeit vom Produkt zur Produktionscharge ist die technische Grundvoraussetzung.
Ein MES das Chargen, Materialverbräuche, Energiedaten und Qualitätsnachweise auftragsbezogen erfasst und historisiert, ist die operative Datenquelle für den DPP. Ohne diese Grundlage sind Produktionsdaten entweder gar nicht vorhanden oder in Papierarchiven und Insellösungen verteilt – was eine DPP-konforme Datenbefüllung praktisch unmöglich macht.
Der DPP wirkt nicht nur beim Endhersteller. Wer Vorprodukte oder Materialien liefert die in DPP-pflichtige Produkte eingehen, wird von seinen Abnehmern Datenanfragen erhalten. Wenn ein Automobilhersteller den CO2-Fußabdruck seiner Fahrzeuge ausweisen muss, braucht er die CO2-Daten seiner Tier-1-Lieferanten – und diese brauchen die Daten ihrer Tier-2-Lieferanten.
Für mittelständische Zulieferer in der Automobil-, Metallverarbeitungs- und Elektronikindustrie bedeutet das: DPP-Datenanforderungen werden über Lieferkettenverträge weitergegeben, bevor die eigene gesetzliche Pflicht greift. Die Vorbereitung auf DPP-Datenlieferfähigkeit ist damit eine Frage des Lieferantenstatus – nicht nur der Compliance.
Der DPP ist kein isoliertes Instrument. Er ist Teil eines zusammenhängenden EU-Regulierungsrahmens.
Die CSRD verlangt Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmensebene – die DPP-Daten liefern die produktbezogene Datenbasis dafür. Das LkSG und die CSDDD verlangen Lieferkettentransparenz – DPP-Daten dokumentieren Materialherkunft und Lieferantenkette. Der CBAM verlangt CO2-Nachweise für importierte Waren – DPP-Produktionsdaten sind die Grundlage dafür. Wer Datenprozesse für eine dieser Anforderungen aufbaut, schafft damit Grundlagen für alle anderen.
Ist der Digitale Produktpass dasselbe wie ein digitaler Zwilling? Nicht identisch, aber verwandt. Ein digitaler Zwilling ist ein digitales Abbild eines Produkts oder einer Anlage das in Echtzeit aktualisiert wird und für Simulation und Steuerung genutzt wird. Der DPP ist ein standardisierter Datensatz über Produkteigenschaften der für Transparenz entlang der Lieferkette und für Verbraucher gedacht ist. Ein digitaler Zwilling kann die technische Grundlage für einen DPP sein – muss es aber nicht.
Wer ist für den Inhalt des DPP verantwortlich? Der Hersteller des Endprodukts trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des DPP. Er ist darauf angewiesen dass Zulieferer die relevanten Daten für ihre Vorprodukte liefern. In der Lieferkette entsteht damit eine Datenweitergabepflicht die vertraglich geregelt werden muss.
Wie lange muss der DPP verfügbar sein? Die genauen Fristen werden je Produktkategorie definiert. Als Orientierung gilt die erwartete Nutzungsdauer des Produkts plus Recyclingphase – für langlebige Produkte also potenziell Jahrzehnte. Das stellt Anforderungen an die Datenhaltung und -verfügbarkeit der Hersteller.
Was passiert wenn ein Unternehmen DPP-Anforderungen nicht erfüllt? Produkte ohne vorgeschriebenen DPP dürfen nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten können Produkte zurückhalten und Bußgelder verhängen. Für exportorientierte Hersteller ist die Marktzugangsfrage damit die kritischste Konsequenz.