Manufacturing Glossar zu OEE, MES & Produktion – SYMESTIC

Energieaudit EN 16247: Definition, Pflicht und Umsetzung Produktion

Geschrieben von Symestic | Feb 26, 2026 12:37:00 PM

Ein Energieaudit nach EN 16247 ist eine systematische Analyse des Energieverbrauchs eines Unternehmens mit dem Ziel Einsparpotenziale zu identifizieren und zu bewerten. Die Norm EN 16247 ist die europäische Grundlage für Energieaudits und definiert Anforderungen an Prozess, Inhalt und Qualifikation der Auditoren. In Deutschland ist das Energieaudit für Nicht-KMU durch das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) gesetzlich verpflichtend – alle vier Jahre.

Für produzierende Unternehmen ist das Energieaudit kein bürokratischer Pflichtakt. Es ist die strukturierteste Methode um zu verstehen wo in der Produktion Energie verbraucht wird, warum und was dagegen getan werden kann. Die Qualität eines Energieaudits steht und fällt dabei mit der Qualität der Produktionsdaten die dem Auditor zur Verfügung gestellt werden.

Wer ist zur Durchführung verpflichtet?

Die Pflicht zum Energieaudit nach EDL-G gilt für alle Unternehmen die nicht als KMU im Sinne der EU-Definition eingestuft sind. KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und entweder weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder weniger als 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Wer diese Schwellen überschreitet ist Nicht-KMU und muss alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen lassen. Das erste Audit war bis Dezember 2015 fällig – seither läuft der Vier-Jahres-Rhythmus.

Eine Ausnahme gibt es: Unternehmen die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben, sind von der Auditpflicht befreit – weil diese Systeme kontinuierliche Energieüberwachung bereits einschließen.

Die vier Teile der EN 16247 Normenfamilie

EN 16247 ist eine Normenfamilie mit vier Teilen die unterschiedliche Anwendungsbereiche abdecken.

EN 16247-1 – Allgemeine Anforderungen definiert die übergreifenden Prozessanforderungen für alle Energieaudits: Auftaktgespräch, Datenerhebung, Begehung, Analyse und Berichterstellung. Dieser Teil gilt immer.

EN 16247-2 – Gebäude spezifiziert Anforderungen für Gebäudeaudits: Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Hülle.

EN 16247-3 – Prozesse ist der für Fertigungsunternehmen relevanteste Teil. Er definiert Anforderungen für die Analyse von Produktionsprozessen, Maschinen, Druckluft, Dampf und industriellen Hilfssystemen.

EN 16247-4 – Transport behandelt Fuhrparkmanagement und Transportlogistik.

Für Produktionsunternehmen sind EN 16247-1 und EN 16247-3 die Kernnormen.

Ablauf eines Energieaudits in der Produktion

Ein vollständiges Energieaudit nach EN 16247 durchläuft fünf definierte Phasen.

Auftaktgespräch klärt Scope, Ziele, verfügbare Daten und Zugang zu Anlagen und Ansprechpartnern. Wer hier keine strukturierten Energieverbrauchsdaten vorlegen kann, beginnt das Audit mit einem Informationsdefizit das die Qualität der Ergebnisse begrenzt.

Datenerhebung ist die aufwendigste Phase. Energieverbrauchsdaten je Energieträger und Verbraucher werden gesammelt: Stromrechnungen, Gasabrechnungen, Öl- und Dieselverbräuche. Idealerweise werden diese Daten auf Anlagenebene aufgeschlüsselt – welche Maschine, welche Linie, welches Gebäude verbraucht wie viel. Wer nur Gesamtzähler hat, kann nur Gesamtaussagen treffen.

Begehung vor Ort: Der Auditor besichtigt Produktionsanlagen, Druckluftanlagen, Beleuchtung, Gebäudehülle und Haustechnik. Er verifiziert die erhobenen Daten und identifiziert offensichtliche Verschwendung und Optimierungspotenziale.

Analyse wertet die erhobenen Daten aus: Energieintensitäten je Produktionseinheit, Lastprofile, Spitzenlastzeitpunkte, Verluste in Hilfssystemen, Vergleich mit Benchmarks. Hier entscheidet die Datengranularität darüber wie konkret die Einsparpotenziale quantifiziert werden können.

Berichterstellung dokumentiert Ist-Zustand, identifizierte Einsparpotenziale mit quantifizierten Einsparmengen und -kosten sowie priorisierten Maßnahmenempfehlungen. Der Bericht muss beim BAFA eingereicht werden um die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht nachzuweisen.

Warum Produktionsdaten über die Qualität des Audits entscheiden

Ein Energieaudit ist nur so gut wie die Datenbasis auf der es aufbaut. Der typische Ausgangszustand in nicht-digitalisierten Produktionsumgebungen: Gesamtstromverbrauch des Werks ist bekannt, aber nicht aufgeschlüsselt nach Linien, Maschinen oder Schichten. Verluste in Druckluft, Leerlaufverbräuche und Standby-Lasten sind nicht sichtbar. Energieverbrauch und Produktionsmengen sind nicht verknüpft – weshalb die Energieintensität je Produkteinheit nicht berechnet werden kann.

Das Ergebnis sind Audits die allgemeine Empfehlungen liefern – LED-Beleuchtung, Druckluftoptimierung, Wärmerückgewinnung – aber keine produktions- und maschinenspezifischen Einsparpotenziale quantifizieren können.

Wer Maschinenverbrauchsdaten auf Linien- und Auftragsebene aus einem MES ziehen kann, ermöglicht eine fundamental andere Audittiefe: Welche Maschine hat den höchsten Leerlaufverbrauch? Welche Linie hat die schlechteste Energieintensität je Guteinheit? In welchen Schichten entstehen Lastspitzen und warum? Diese Fragen lassen sich nur mit auftragsbezogenen Maschinendaten beantworten.

Energieaudit vs. ISO 50001: Was der Unterschied ist

Ein Energieaudit ist eine periodische Bestandsaufnahme – alle vier Jahre wird der Energieverbrauch analysiert und Einsparpotenziale werden identifiziert. Es ist ein Projekt mit definierten Anfang und Ende.

ISO 50001 ist ein kontinuierliches Managementsystem – Energieverbrauch wird dauerhaft überwacht, Ziele werden gesetzt, Maßnahmen werden umgesetzt und deren Wirkung wird gemessen. ISO 50001 erfordert eine permanente Dateninfrastruktur und organisatorische Verankerung.

Für Unternehmen die bereits Energiemonitoring auf Maschinenebene betreiben und Energieverbrauch systematisch mit Produktionsdaten verknüpfen, ist der Schritt von einem guten Energieaudit zu ISO 50001 deutlich kleiner als für Unternehmen ohne diese Datengrundlage.

Sanktionen bei Nichterfüllung

Das BAFA überwacht die Einhaltung der Energieauditpflicht. Wer kein Energieaudit durchführt oder durchführen lässt und den Nachweis nicht beim BAFA einreicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis zu 50.000 Euro. Das BAFA führt aktive Stichprobenkontrollen durch und verschickt Aufforderungsschreiben an Unternehmen die die Auditpflicht noch nicht erfüllt haben.

FAQ

Wer darf ein Energieaudit nach EN 16247 durchführen? Auditoren müssen die Anforderungen des EDL-G erfüllen: ausreichende fachliche Qualifikation, praktische Erfahrung und Unabhängigkeit vom auditierten Unternehmen. In der Praxis sind das zertifizierte Energieauditoren oder Ingenieurbüros mit entsprechender Qualifikation. Eine spezifische staatliche Zulassung gibt es nicht – aber das BAFA prüft die Qualifikationsnachweise im Rahmen der Berichtsprüfung.

Kann ein interner Mitarbeiter das Energieaudit durchführen? Nein. Das EDL-G schreibt Unabhängigkeit des Auditors vor. Ein interner Mitarbeiter gilt nicht als unabhängig – das Audit muss von einem externen, qualifizierten Auditor durchgeführt werden.

Was kostet ein Energieaudit für ein mittelständisches Produktionsunternehmen? Für ein Unternehmen mit einem Produktionsstandort und 300 bis 500 Mitarbeitenden sind typischerweise 5.000 bis 15.000 Euro für das externe Audit zu veranschlagen – abhängig von Komplexität, Anzahl der Energiesysteme und Datenverfügbarkeit. Wer gute Produktionsdaten vorlegen kann, reduziert den Aufwand für die Datenerhebungsphase und damit die Auditkosten.

Was passiert mit den Auditempfehlungen – müssen sie umgesetzt werden? Nein. Das EDL-G verpflichtet zur Durchführung des Audits und zur Erstellung des Berichts – nicht zur Umsetzung der Empfehlungen. In der Praxis ist das Audit aber wertlos wenn die Empfehlungen in der Schublade verschwinden. Unternehmen die Auditempfehlungen systematisch in ihr Investitions- und Maßnahmenmanagement überführen, amortisieren die Auditkosten typischerweise innerhalb weniger Jahre durch realisierte Energieeinsparungen.