Manufacturing Glossar zu OEE, MES & Produktion – SYMESTIC

EU Deforestation Regulation (EUDR): Definition, Anforderungen und Bedeutung

Geschrieben von Symestic | Feb 26, 2026 2:08:36 PM

Die EU Deforestation Regulation (EUDR, EU 2023/1115) ist eine EU-Verordnung die vorschreibt dass bestimmte Waren und Produkte die auf dem EU-Markt verkauft oder exportiert werden nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben dürfen. Sie ist im Juni 2023 in Kraft getreten. Nach mehrfacher Verschiebung gilt das vollständige Anwendungsdatum aktuell ab Ende 2025 für große Unternehmen und Mitte 2026 für KMU.

Für produzierende Unternehmen in der Lebensmittel-, Konsumgüter- und Holzverarbeitungsindustrie ist die EUDR kein abstraktes Umweltthema – sie ist eine operative Sorgfaltspflicht die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen bis zur Produktionsstätte voraussetzt.

Welche Waren und Rohstoffe sind betroffen?

Die EUDR erfasst sieben Rohstoffgruppen und alle daraus hergestellten Produkte.

  • Rinder – und daraus hergestellte Produkte wie Leder, Fleisch und Lederwaren.

  • Kakao – und daraus hergestellte Produkte wie Schokolade, Kakaobutter und Kakao-Zubereitungen.

  • Kaffee – geröstet, gemahlen und als Instant-Kaffee.

  • Palmöl – und Palmöl-Derivate die in Lebensmitteln, Kosmetika und Industrieprodukten eingesetzt werden.

  • Soja – und Sojaprodukte die als Futtermittel, Lebensmittelzutat und Industrierohstoff verwendet werden.

  • Holz – und alle daraus hergestellten Produkte: Möbel, Papier, Verpackungen, Druckerzeugnisse, Holzkohle.

  • Kautschuk – und daraus hergestellte Produkte wie Reifen, Handschuhe und technische Gummiteile.

Für den produzierenden Mittelstand im DACH-Raum sind besonders Holzverarbeitung und Möbelproduktion, Lebensmittel- und FMCG-Hersteller, Automotive-Zulieferer mit Kautschukkomponenten und Verpackungshersteller direkt betroffen.

Was die EUDR konkret verlangt: Die Sorgfaltspflicht

Unternehmen die EUDR-pflichtige Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren müssen drei Kernpflichten erfüllen.

Informationspflicht: Für jede Sendung müssen Informationen gesammelt werden die belegen dass die Waren nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten oder waldgeschädigten Flächen stammen. Dazu gehören Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen – also GPS-Koordinaten der Felder, Plantagen oder Forstflächen aus denen die Rohstoffe stammen.

Risikoanalyse: Auf Basis der gesammelten Informationen muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden ob die Waren tatsächlich EUDR-konform sind. Die EU klassifiziert Länder und Regionen nach Entwaldungsrisiko in drei Kategorien: geringes, normales und hohes Risiko. Bei geringem Risiko sind vereinfachte Verfahren möglich.

Risikominimierung: Bei festgestellten Risiken müssen Maßnahmen ergriffen werden bevor die Waren in Verkehr gebracht werden – etwa Lieferantenwechsel, zusätzliche Prüfungen oder Zertifizierungen.

Warum Traceability die technische Kernvoraussetzung ist

Die EUDR stellt die anspruchsvollsten Traceability-Anforderungen aller bisherigen EU-Handelssorgfaltspflichten. Der Grund: Rohstoffe müssen bis auf Parzellen-Ebene rückverfolgbar sein – nicht nur bis zum Händler oder Verarbeiter, sondern bis zur konkreten Anbaufläche mit GPS-Koordinaten.

Das bedeutet für Produktionsunternehmen konkret: Welches Material aus welcher Lieferung von welchem Lieferanten mit welcher Rohstoffherkunft ist in welcher Charge verarbeitet worden? Diese Kette muss vollständig und dokumentiert sein.

Wer Rohmaterialien ohne chargenspezifische Herkunftsdokumentation verarbeitet – also Material verschiedener Ursprünge in gemeinsamen Silos, Tanks oder Lagern vermischt – kann die EUDR-Anforderungen nicht erfüllen. Das erfordert in vielen Fällen eine Überarbeitung der Wareneingangsprozesse, der Lagerhaltungslogik und der Chargenverfolgung in der Produktion.

Ein MES das Materialchargen vom Wareneingang durch alle Produktionsschritte bis zum Fertigprodukt verfolgt und die Chargenverknüpfungen dokumentiert, ist die operative Grundlage für EUDR-konforme Rückverfolgbarkeit. Ohne durchgängige Chargentracking-Fähigkeit in der Produktion ist EUDR-Compliance nicht skalierbar.

Wer muss die Sorgfaltspflicht erfüllen: Händler und Hersteller

Die EUDR unterscheidet zwischen Marktteilnehmern und Händlern.

Marktteilnehmer sind Unternehmen die EUDR-pflichtige Waren erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren. Sie tragen die volle Sorgfaltspflicht inklusive Informationssammlung, Risikoanalyse und Risikominimierung.

Händler sind Unternehmen die EUDR-pflichtige Waren weiterverkaufen ohne sie erstmals in Verkehr zu bringen. Große Händler haben dieselben Pflichten wie Marktteilnehmer. Kleine und mittlere Händler müssen Informationen über ihre Lieferkette sammeln und auf Anfrage bereitstellen, aber keine vollständige Risikoanalyse durchführen.

Für Hersteller von Produkten die EUDR-pflichtige Rohstoffe enthalten gilt: Sie sind Marktteilnehmer und tragen damit die volle Sorgfaltspflicht – unabhängig davon ob sie die Rohstoffe selbst importieren oder von einem EU-Zwischenhändler beziehen.

Sanktionen und Durchsetzung

Die Mitgliedstaaten sind für die Durchsetzung der EUDR verantwortlich und müssen wirksame Sanktionen festlegen. Die Verordnung schreibt vor dass Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen und insbesondere folgende Maßnahmen umfassen: Bußgelder die mindestens 4% des EU-Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können, Einziehung der betroffenen Waren und der erzielten Einnahmen sowie temporäre Ausschlüsse von öffentlichen Vergabeverfahren und von der Möglichkeit neue Waren in Verkehr zu bringen.

Zusammenhang mit LkSG, CSRD und DPP

Die EUDR ist Teil desselben Regulierungsrahmens der auch LkSG, CSRD und den Digitalen Produktpass umfasst. Die Traceability-Infrastruktur die für die EUDR aufgebaut wird – chargenspezifische Herkunftsdokumentation, Lieferantenmanagement, Risikoanalyse – ist dieselbe die für LkSG-Sorgfaltspflichten, CSRD-Scope-3-Reporting und DPP-Materialinformationen benötigt wird.

Wer EUDR-Compliance als isoliertes Projekt behandelt, baut Parallelstrukturen auf. Wer es als Teil einer integrierten Lieferketten-Datenstrategie begreift, investiert einmal in die Grundlage und erfüllt mehrere Anforderungen gleichzeitig.

FAQ

Was bedeutet „entwaldungsfrei" im Sinne der EUDR? Eine Ware gilt als entwaldungsfrei wenn die Flächen auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden nach dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung oder Waldschädigung erfahren haben. Der Stichtag ist fest – es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Kaufs oder der Verarbeitung an, sondern auf den Zustand der Produktionsfläche.

Wie werden die Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen erhoben? Lieferanten müssen GPS-Polygone oder GPS-Punkte der Anbauflächen bereitstellen. Die EU stellt ein kostenfreies Geoinformationssystem bereit mit dem Flächen gegen Satellitendaten zur Waldzustandsüberwachung abgeglichen werden können. Für große Anbauflächen sind GPS-Polygone erforderlich, für kleine Flächen unter 4 Hektar reicht ein GPS-Punkt.

Was passiert wenn ein Lieferant keine Geolokalisierungsdaten bereitstellen kann? Dann kann die Ware nicht EUDR-konform in Verkehr gebracht werden. In der Praxis bedeutet das entweder Lieferantenwechsel, intensive Unterstützung des Lieferanten bei der Datenerhebung oder – in Hochrisikoregionen – Aufgabe dieser Beschaffungsquelle. Das ist für viele Unternehmen die größte operative Herausforderung der EUDR.

Gilt die EUDR auch für Recyclingmaterial? Recycelte Materialien und Abfälle sind von der EUDR ausgenommen wenn sie nachweislich aus dem Wirtschaftskreislauf stammen und nicht aus neuer Waldnutzung. Das schafft einen Anreiz für die Verwendung zertifizierter Recyclingmaterialien als EUDR-konformer Rohstoffquelle.