Skip to content

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Definition & Anforderungen

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Instrument das einen CO2-Preis auf importierte Waren erhebt die in der EU-Produktion einem CO2-Preis unterliegen würden. Ziel ist es Carbon Leakage zu verhindern – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit niedrigeren oder keinen CO2-Kosten. Der CBAM ist seit Oktober 2023 in der Übergangsphase und wird ab Januar 2026 vollständig wirksam.

Für produzierende Unternehmen in der DACH-Region ist der CBAM auf den ersten Blick ein Importthema. Auf den zweiten Blick ist er ein Datenproblem: Wer emissionsintensive Vorprodukte aus Drittländern bezieht, muss deren CO2-Gehalt nachweisen – und wer in die EU exportiert, muss die eigenen Produktionsemissionen belegen können.


Welche Produkte sind betroffen?

Der CBAM startet mit sechs emissionsintensiven Sektoren die im EU-Emissionshandelssystem (ETS) stark reguliert sind.

Stahl und Eisen – inklusive bestimmter Weiterverarbeitungsprodukte wie Schrauben, Bolzen und ähnliche Verbindungselemente. Für die Metallverarbeitung im DACH-Raum ist das die unmittelbarste Betroffenheit.

Aluminium – Primär- und Sekundäraluminium sowie bestimmte Aluminiumerzeugnisse.

Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom vervollständigen die erste Produktgruppe.

Die EU-Kommission hat angekündigt den CBAM-Scope schrittweise auf weitere Sektoren auszuweiten – organische Chemikalien und Polymere sind bereits in der Diskussion. Für Fertigungsunternehmen die Stahl und Aluminium als Hauptrohstoffe einsetzen ist der CBAM damit bereits heute ein operatives Thema.


Wie der CBAM funktioniert: Zertifikate und Nachweispflichten

Importeure CBAM-pflichtiger Waren aus Drittländern müssen ab 2026 CBAM-Zertifikate kaufen die dem CO2-Preis entsprechen der in der EU für gleichwertige inländische Produktion gezahlt würde. Wenn im Herstellungsland bereits ein CO2-Preis gezahlt wurde, wird dieser angerechnet.

Die Zertifikatsmenge richtet sich nach den tatsächlich eingebetteten Emissionen der importierten Ware – nicht nach einem Standardwert. Das ist der entscheidende Punkt: Importeure können Standardwerte verwenden, zahlen dann aber typischerweise mehr als bei Nachweis der tatsächlichen Emissionen des Herstellers.

Das bedeutet für Exporteure aus Drittländern die in die EU liefern: Wer seine tatsächlichen Produktionsemissionen nicht nachweisen kann, wird mit konservativen Standardwerten belegt – was die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Anbietern mit nachgewiesenen niedrigen Emissionen verschlechtert.


Was CBAM für EU-Hersteller bedeutet

EU-Hersteller zahlen für ihre Emissionen bereits über das EU-ETS. Für sie ist der CBAM primär ein Wettbewerbsschutzinstrument – er verhindert dass Importeure mit niedrigeren CO2-Kosten EU-Hersteller unterbieten.

Direkt operativ relevant wird der CBAM jedoch in drei Konstellationen.

Bezug emissionsintensiver Vorprodukte aus Drittländern: Wer Stahl oder Aluminium aus Nicht-EU-Ländern importiert, zahlt ab 2026 CBAM-Zertifikate. Die Kosten hängen vom CO2-Gehalt der Vorprodukte ab. Wer den CO2-Gehalt seiner Lieferanten kennt und belegen kann, zahlt möglicherweise weniger als wer Standardwerte akzeptiert.

Export in Drittländer die eigene CO2-Grenzausgleiche einführen: Länder wie das Vereinigte Königreich, Kanada und perspektivisch weitere Handelspartner entwickeln eigene CBAM-äquivalente Instrumente. Wer exportiert, muss seine Produktionsemissionen dokumentieren können.

Lieferkettendruck von CBAM-pflichtigen Abnehmern: Große Abnehmer die CBAM-pflichtige Importe kaufen, werden CO2-Nachweise von ihren Vorlieferanten einfordern – analog zum DPP und zur CSRD.


Welche Produktionsdaten für den CBAM-Nachweis benötigt werden

Die tatsächlichen eingebetteten Emissionen einer Ware umfassen direkte Emissionen aus dem Produktionsprozess und – je nach Produktkategorie – indirekte Emissionen aus eingekaufter Elektrizität.

Für die Berechnung werden folgende Produktionsdaten benötigt: Energieverbrauch je Produktionsanlage und -prozess aufgeschlüsselt nach Energieträgern, Produktionsmengen je Anlage und Zeitraum, Emissionsfaktoren der eingesetzten Energieträger, Prozessemissionen aus chemischen Reaktionen etwa bei der Stahlerzeugung sowie Emissionen aus der Vorproduktion der eingesetzten Materialien.

Diese Daten entstehen am Shopfloor. Wer Energieverbrauch und Produktionsmengen nicht auf Auftrags- oder Linienebene erfasst, kann eingebettete Emissionen pro Tonne Output nicht berechnen – sondern nur grob schätzen. Für CBAM-Nachweiszwecke werden ab 2026 verifizierbare Daten verlangt, keine Schätzungen.


CBAM-Berichterstattung: Was ab wann gilt

Oktober 2023 bis Dezember 2025 – Übergangsphase: Importeure müssen quartalsweise CBAM-Berichte einreichen die Importmengen und eingebettete Emissionen dokumentieren. Noch keine Zahlungspflicht, aber Berichtspflicht. Wer in dieser Phase keine verlässlichen Emissionsdaten von seinen Lieferanten erhält, merkt jetzt wie groß das Datenproblem ist.

Ab Januar 2026 – Vollbetrieb: Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen und jährlich entsprechend den eingebetteten Emissionen ihrer Importe abgeben. Drittlandsexporteure die ihre tatsächlichen Emissionen nachweisen können, ermöglichen ihren EU-Abnehmern niedrigere Zertifikatkosten – was ein direktes Wettbewerbsargument ist.


Zusammenhang mit anderen EU-Regulierungen

Der CBAM ist Teil desselben Regulierungsökosystems wie CSRD, DPP und LkSG. Die CO2-Daten die für den CBAM-Nachweis erforderlich sind, sind dieselben die für die CSRD-Berichterstattung unter ESRS E1 gemeldet werden müssen und die in den Digitalen Produktpass einfließen.

Wer eine belastbare Energiemessung und CO2-Bilanzierung auf Produktions- und Auftragsebene aufbaut, schafft damit die Datengrundlage für alle drei Regulierungsanforderungen gleichzeitig. Das macht die Investition in systematische Produktionsdatenerfassung zu einem Enabler für mehrere parallele Compliance-Pflichten – nicht nur für eine.


FAQ

Betrifft der CBAM auch kleine und mittlere Importeure? Ja, es gibt keine KMU-Ausnahme. Jeder Importeur CBAM-pflichtiger Waren aus Drittländern muss sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren und Berichtspflichten erfüllen. Für kleinere Importmengen ist der administrative Aufwand proportional – aber die Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was sind Standardemissionswerte und warum sind sie teurer? Wenn ein Importeur keine verifizierten Emissionsdaten seines Lieferanten vorlegen kann, werden Standardemissionswerte angewendet die von der EU-Kommission festgelegt werden. Diese Werte basieren auf den durchschnittlichen Emissionen der schlechtesten 10% der EU-Produzenten im jeweiligen Sektor – sie sind bewusst konservativ gesetzt um einen Anreiz zur Datenoffenlegung zu schaffen.

Wie werden die eingebetteten Emissionen verifiziert? Die eingebetteten Emissionen müssen von einem akkreditierten Verifizierer bestätigt werden. Der Verifizierer prüft ob die Berechnungsmethodik den CBAM-Vorgaben entspricht und ob die zugrunde liegenden Produktionsdaten belastbar sind. Das setzt beim Hersteller voraus dass Energieverbrauch und Produktionsmengen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Was passiert wenn CBAM-Berichte nicht oder falsch eingereicht werden? In der Übergangsphase bis Ende 2025 drohen bei Nicht-Berichterstattung Sanktionen von 10 bis 50 Euro je Tonne nicht gemeldeter eingebetteter Emissionen. Ab 2026 im Vollbetrieb gelten schärfere Sanktionen analog zu den ETS-Strafzahlungen.

Exklusives Whitepaper

Lernen Sie die modernsten Ansätze der Industrie 4.0, die Sie in Ihrer Produktion schon morgen umsetzen können, um innerhalb von 4 Wochen Ihre Kosten um gut 20% zu reduzieren.

mehr erfahren

Digitalisierung der Produktion
Symestic Manufacturing Digitalization
Der schnelle Weg in die Digitalisierung
Profitabler werden – einfach und schnell
Effizienz durch Echtzeit-Daten
Kennzahlen für Ihren Erfolg
Ohne Investitionskosten optimieren
OEE SaaS – heute gebucht, morgen startklar
Deutsch
English