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EU Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Definition, Pflichten und Bedeutung

Die EU Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR – EU 2023/988) ist seit Dezember 2024 vollständig anwendbar und löst die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 ab. Sie gilt für alle Verbraucherprodukte die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden und für die keine spezifischere Produktsicherheitsgesetzgebung existiert. Die GPSR verschärft Meldepflichten, stärkt die Marktüberwachung und stellt erstmals explizite Anforderungen an digitale Produkte und Online-Marktplätze.

Für Hersteller von Konsumgütern, Elektronikerzeug­nissen, Haushaltsgeräten und anderen Verbraucherprodukten ist die GPSR unmittelbar handlungsrelevant – mit konkreten Auswirkungen auf Rückverfolgbarkeit, Dokumentation und interne Prozesse.


Was sich gegenüber der alten Produktsicherheitsrichtlinie geändert hat

Die bisherige Richtlinie von 2001 setzte den Rahmen, ließ aber erheblichen nationalen Umsetzungsspielraum. Die GPSR als Verordnung gilt direkt und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationalen Umsetzungsakt.

Die wichtigsten Neuerungen für Hersteller sind folgende.

Erweiterte Rückverfolgbarkeitspflichten: Produkte müssen so gekennzeichnet sein dass sie bis zum Hersteller und zur Produktionscharge rückverfolgbar sind. Bei Online-Vertrieb müssen Hersteller und Produktidentifikation klar sichtbar sein.

Verschärfte Meldepflichten: Wenn ein Hersteller erfährt dass sein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt, muss er dies unverzüglich den Marktüberwachungsbehörden melden. Neu ist die direkte Verbrauchermeldepflicht: Hersteller müssen betroffene Verbraucher direkt und persönlich über Sicherheitsrisiken informieren – sofern Kontaktdaten vorhanden sind.

Safety Business Gateway: Die EU hat ein zentrales Online-Portal eingerichtet über das Produktrückrufe und Sicherheitswarnungen gemeldet und veröffentlicht werden. Hersteller müssen Rückrufe über dieses Portal melden.

Interne Risikobewertungspflicht: Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen systematisch bewerten ob ihr Produkt Sicherheitsrisiken birgt – dokumentiert und nachvollziehbar.

Online-Marktplätze: Plattformen wie Amazon oder Alibaba werden explizit in die Verantwortung genommen – sie müssen sicherstellen dass auf ihrer Plattform keine unsicheren Produkte verkauft werden.


Wen betrifft die GPSR konkret?

Die GPSR gilt für Hersteller, Importeure, Händler und Fulfillment-Dienstleister von Verbraucherprodukten. Für B2B-Produkte die ausschließlich gewerblich genutzt werden gilt die GPSR nicht – wobei Produkte die sowohl gewerblich als auch von Verbrauchern genutzt werden können unter die Verordnung fallen.


Rückverfolgbarkeit: Was die GPSR konkret vorschreibt

Die GPSR enthält erstmals explizite Anforderungen an produktbezogene Rückverfolgbarkeit die über allgemeine Kennzeichnungspflichten hinausgehen.

Produkte müssen eine eindeutige Produktidentifikation tragen: Typenbezeichnung, Chargennummer oder Seriennummer sowie Name und Kontaktadresse des Herstellers. Diese Informationen müssen am Produkt selbst oder auf der Verpackung angebracht sein und lesbar bleiben.

Hersteller müssen Produktmuster aufbewahren oder anderweitig sicherstellen dass sie im Fall einer Sicherheitsmeldung schnell Informationen über das betroffene Produkt bereitstellen können.

Die entscheidende operative Anforderung ist die Fähigkeit zur schnellen Eingrenzung: Wenn ein Sicherheitsproblem bekannt wird, müssen Hersteller in der Lage sein zu identifizieren welche Chargen betroffen sind, wo diese Produkte sich befinden – noch im Lager, beim Händler oder beim Endverbraucher – und wie betroffene Verbraucher direkt kontaktiert werden können.

Diese Anforderung ist ohne systematische Chargenverfolgung in der Produktion und eine Verknüpfung von Produktionsdaten mit Vertriebsdaten nicht erfüllbar. Ein MES das Chargen vom Fertigungsprozess bis zum Versand verfolgt, liefert die produktionsseitige Grundlage – die Verknüpfung mit CRM- oder ERP-Vertriebsdaten schließt die Kette bis zum Endkunden.


Meldepflichten: Was wann zu tun ist

Die GPSR definiert klare Meldepflichten sobald ein Hersteller Kenntnis von einem Produktsicherheitsrisiko erhält.

Unverzügliche Meldung an Behörden: Sobald ein Hersteller weiß oder Grund zur Annahme hat dass sein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt, muss er die zuständigen Marktüberwachungsbehörden aller betroffenen EU-Mitgliedstaaten informieren. Die Meldung erfolgt über das EU Safety Business Gateway.

Direkte Verbraucherkommunikation: Neu und operativ anspruchsvoll: Hersteller müssen betroffene Verbraucher direkt kontaktieren wenn Kontaktdaten verfügbar sind – also wenn Produktregistrierungen, Garantieanmeldungen oder Kaufdaten vorliegen. Das setzt voraus dass Hersteller diese Daten erheben und strukturiert verwalten.

Rückrufkommunikation: Rückrufbekanntmachungen müssen klar und verständlich sein, Produktidentifikation und Risikoinfo enthalten und über geeignete Kanäle kommuniziert werden – online und wenn nötig über Medien.


Interne Dokumentationspflichten

Die GPSR verlangt dass Hersteller eine technische Dokumentation bereithalten die die Sicherheit ihrer Produkte belegt. Diese umfasst die Risikobewertung vor Inverkehrbringen, Prüfberichte und Konformitätsnachweise, eine Liste der angewendeten Normen, Beschwerden und gemeldete Unfälle sowie ergriffene Maßnahmen bei Sicherheitsproblemen.

Diese Dokumentation muss zehn Jahre nach Inverkehrbringen des letzten Exemplars aufbewahrt werden und auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden bereitgestellt werden.


Zusammenhang mit Produkthaftung und Rückrufmanagement

Die GPSR und das Produkthaftungsrecht greifen eng ineinander. Wer GPSR-Pflichten verletzt – also ein bekanntes Sicherheitsrisiko nicht meldet oder keinen Rückruf durchführt – verschlechtert seine Haftungsposition im Schadensfall erheblich. Gerichte interpretieren die Verletzung von Meldepflichten als Indiz für mangelnde Sorgfalt.

Gleichzeitig ist die GPSR der regulatorische Rahmen der Rückrufmanagement-Prozesse strukturiert: Wer einen funktionierenden Rückrufplan hat, schnelle Eingrenzungsfähigkeit durch Chargentracking besitzt und direkte Verbraucherkommunikation operationalisiert hat, erfüllt damit die GPSR-Anforderungen – und minimiert gleichzeitig die wirtschaftlichen Schäden eines Rückrufvorfalls.


FAQ

Gilt die GPSR auch für Produkte die bereits vor Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden? Die GPSR gilt für Produkte die ab dem Anwendungsdatum Dezember 2024 in Verkehr gebracht werden. Für bereits im Markt befindliche Produkte gelten die Meldepflichten sobald ein Sicherheitsrisiko bekannt wird – unabhängig davon wann das Produkt hergestellt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen GPSR und CE-Kennzeichnung? Die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung die bestätigt dass ein Produkt die Anforderungen spezifischer EU-Richtlinien oder -Verordnungen erfüllt – etwa die Maschinenverordnung, die Niederspannungsrichtlinie oder die EMV-Richtlinie. Die GPSR ist ein allgemeines Sicherheitsnetz das greift wenn keine spezifischere Produktsicherheitsgesetzgebung anwendbar ist. Produkte die unter spezifische Produktgesetzgebung mit CE-Kennzeichnungspflicht fallen, sind von der GPSR grundsätzlich ausgenommen – sofern die spezifische Gesetzgebung das Sicherheitsrisiko abdeckt.

Wie unterscheidet sich die GPSR von der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie? Die GPSR ist präventives Sicherheitsrecht: Sie schreibt vor was Hersteller tun müssen um sichere Produkte auf den Markt zu bringen und bei Problemen zu reagieren. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie ist reaktives Haftungsrecht: Sie regelt die zivilrechtlichen Folgen wenn trotzdem ein Schaden entsteht. Beide Regelwerke greifen ineinander – GPSR-Konformität verbessert die Haftungsposition, GPSR-Verletzung verschlechtert sie.

Welche Behörde ist in Deutschland für die GPSR-Durchsetzung zuständig? Marktüberwachung in Deutschland ist Ländersache – die Behörden variieren je nach Produktkategorie. Übergeordnet koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Verbraucherprodukte sowie die Bundesnetzagentur für bestimmte Gerätekategorien. Auf EU-Ebene koordiniert das RAPEX- bzw. Safety Gate-System die Informationen über unsichere Produkte zwischen den Mitgliedstaaten.

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