OEE (Overall Equipment Effectiveness): Definition, Faktoren & Formeln
OEE einfach erklärt: Definition, Formel, Benchmarks & Praxisbeispiele. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Anlagen effizienter machen.
Produkthaftung bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Herstellern, Importeuren und Händlern, für Schäden einzustehen die durch fehlerhafte Produkte entstehen. In Deutschland und der EU ist Produkthaftung verschuldensunabhängig: Wer ein fehlerhaftes Produkt in Verkehr bringt haftet – unabhängig davon ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht.
Für produzierende Unternehmen ist Produkthaftung kein abstraktes Rechtsthema. Sie wird real sobald ein Produkt einen Personen- oder Sachschaden verursacht, ein Rückruf notwendig wird oder ein Kunde Schadensersatz fordert. Die entscheidende Frage im Haftungsfall lautet dann fast immer: Was können Sie nachweisen?
In Deutschland gilt das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) das die EU-Produkthaftungsrichtlinie von 1985 umsetzt. Es begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Haftungsgrenze für Sachschäden liegt bei 85 Millionen Euro pro Schadensfall, Personenschäden sind unbegrenzt.
Daneben gilt die deliktische Haftung nach § 823 BGB: Wer durch Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht haftet unabhängig vom ProdHaftG. Hier liegt die Beweislast beim Geschädigten – aber in der Praxis kehren Gerichte die Beweislast oft faktisch um wenn der Hersteller keine ausreichende Dokumentation vorweisen kann.
Die EU hat 2024 eine neue Produkthaftungsrichtlinie verabschiedet die die Richtlinie von 1985 ablöst. Wesentliche Änderungen: Digitale Produkte und Software sind ausdrücklich einbezogen, die Beweislast wird zugunsten Geschädigter erleichtert, und Hersteller müssen auf Anfrage relevante Beweise offenlegen. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis Ende 2026 erfolgen.
Ein Produkt ist fehlerhaft wenn es nicht die Sicherheit bietet die berechtigterweise erwartet werden kann. Das Gesetz unterscheidet drei Fehlertypen.
Konstruktionsfehler liegen vor wenn das Produkt bereits im Design unsicher ist – der Fehler betrifft alle Exemplare dieser Art.
Fabrikationsfehler entstehen in der Herstellung – einzelne Exemplare weichen vom vorgesehenen Design ab und sind deshalb unsicher. Das ist der klassische Fertigungsfehler der durch Qualitätsprobleme, Maschinenabweichungen oder Materialfehler entsteht.
Instruktionsfehler entstehen durch unzureichende Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen oder Sicherheitshinweise.
Für produzierende Unternehmen ist der Fabrikationsfehler der relevanteste Fall – und genau hier entscheidet die Qualität der Produktionsdokumentation darüber ob eine Haftung nachweisbar abgewehrt werden kann.
Im Produkthaftungsfall muss der Hersteller belegen können wann, wie und unter welchen Bedingungen ein Produkt hergestellt wurde. Konkret bedeutet das: Welche Charge wurde wann produziert? Welche Maschinen, Parameter und Werkzeuge waren im Einsatz? Welche Qualitätsprüfungen wurden durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Welches Material von welchem Lieferanten ist eingesetzt worden? Wer hat welche Freigaben erteilt?
Wer diese Fragen nicht lückenlos beantworten kann, hat im Streitfall ein strukturelles Problem. Gerichte interpretieren fehlende Dokumentation nicht selten als Indiz für mangelnde Sorgfalt – was die Haftungsposition des Herstellers erheblich verschlechtert.
Die Aufbewahrungspflichten für produkthaftungsrelevante Unterlagen leiten sich aus mehreren Rechtsquellen ab. Das ProdHaftG setzt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ab Inverkehrbringen des Produkts. Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen nach HGB und AO betragen sechs bis zehn Jahre. Branchenspezifische Anforderungen – etwa in der Automobilindustrie oder bei Medizinprodukten – können deutlich länger sein.
Als Faustregel gilt: Produktionsdaten, Qualitätsnachweise, Chargendokumentation und Freigabeprotokolle sollten mindestens zehn bis fünfzehn Jahre aufbewahrt werden. Wer das mit Papierarchiven löst, schafft ein Retrieval-Problem: Im Haftungsfall zählen Stunden, keine Wochen der Archivsuche.
Die beste Produkthaftungsstrategie ist präventiv: saubere Prozesse, lückenlose Dokumentation und schnelle Rückverfolgbarkeit im Schadensfall.
Ein MES das Chargendaten, Maschinenzustände, Qualitätsergebnisse, Materialverbräuche und Freigaben in Echtzeit erfasst und historisiert, ist kein Compliance-Tool – es ist ein Instrument zur aktiven Haftungsminimierung. Wenn ein Kunde einen Schaden meldet, kann in Minuten nachvollzogen werden welche Charge betroffen ist, unter welchen Bedingungen sie produziert wurde, ob Prüfungen auffällig waren und wie viele weitere Produkte potenziell betroffen sind.
Diese Fähigkeit zur schnellen Eingrenzung entscheidet darüber ob ein Rückruf auf eine Charge begrenzt werden kann oder ob prophylaktisch eine ganze Produktionsserie zurückgerufen werden muss – mit entsprechend drastisch unterschiedlichen Kosten.
Seit Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) die die alte Produktsicherheitsrichtlinie ablöst. Die GPSR verschärft Marktüberwachung und Meldepflichten: Hersteller müssen Produktrisiken unverzüglich den Behörden und betroffenen Verbrauchern melden. Das setzt voraus dass Hersteller wissen wer ihre Produkte erhalten hat – was Rückverfolgbarkeit bis zum Kunden erfordert.
Haftet ein Zulieferer wenn sein Bauteil in einem fehlerhaften Endprodukt steckt? Ja, unter Umständen. Das ProdHaftG erfasst auch Hersteller von Teilprodukten wenn das Teilprodukt den Fehler verursacht hat. Der Endhersteller kann den Zulieferer in Regress nehmen. Deshalb ist lückenlose Chargen- und Qualitätsdokumentation auch für Tier-Zulieferer existenziell.
Was ist der Unterschied zwischen Produkthaftung und Produktsicherheit? Produktsicherheit ist die präventive Pflicht: Produkte müssen sicher konzipiert, hergestellt und dokumentiert sein. Produkthaftung ist die reaktive Rechtsfolge wenn trotzdem ein Schaden entsteht. Wer die Produktsicherheitspflichten erfüllt hat, verbessert damit auch seine Haftungsposition erheblich.
Schützt eine Haftpflichtversicherung vollständig? Eine Produkthaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Sie ersetzt aber keine saubere Dokumentation – denn Versicherer prüfen im Schadensfall ob der Versicherte seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Wer keine ausreichende Dokumentation vorweisen kann, riskiert Kürzungen oder Ablehnung der Deckung.
Wie lange kann ein Schadensersatzanspruch nach dem ProdHaftG geltend gemacht werden? Der Schadensersatzanspruch verjährt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Herstellers. Absolute Ausschlussfrist ist zehn Jahre ab dem Zeitpunkt zu dem der Hersteller das schadensverursachende Produkt in den Verkehr gebracht hat. Nach Ablauf dieser zehn Jahre erlischt der Anspruch endgültig.
Lernen Sie die modernsten Ansätze der Industrie 4.0, die Sie in Ihrer Produktion schon morgen umsetzen können, um innerhalb von 4 Wochen Ihre Kosten um gut 20% zu reduzieren.
mehr erfahrenOEE einfach erklärt: Definition, Formel, Benchmarks & Praxisbeispiele. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Anlagen effizienter machen.
MES erklärt: Definition, Funktionen, Trends & Nutzen. Lernen Sie, wie ein Manufacturing Execution System eine Fertigung digitalisiert.
Vergleich von Cloud MES und klassischen On-Prem-Lösungen: Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit, IT-Overhead und Einstiegsszenarien für Mittelstand und Konzerne.