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Erstmusterprüfbericht: Inhalt und Prüfung

Christian Fieg Head of Sales

Veröffentlicht Oktober 20265 Min. Lesezeit

Inhalt

    Ein Erstmusterprüfbericht (EMPB) dokumentiert die Prüfung von Mustern gegen vereinbarte Anforderungen. Er ordnet einem Bauteil und seinem Zeichnungsstand die geprüften Merkmale, Prüfergebnisse und festgestellten Abweichungen zu.

    Ein ausgefüllter Bericht ersetzt die Freigabe des Kunden nicht. Welche Unterlagen benötigt werden und wer worüber entscheidet, ergibt sich aus dem vereinbarten Freigabeverfahren. In der automobilen Lieferkette sind das die kundenspezifischen Anforderungen und das vereinbarte PPF-Verfahren nach VDA Band 2 oder das PPAP-Verfahren der AIAG.

    Der VDA führt Band 2 zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe seit September 2026 in der siebten, überarbeiteten Ausgabe. Laut Katalogbeschreibung beschränkt sie den Umfang risikobasiert auf die nötigen Nachweise, kommt mit weniger Formularen aus und ersetzt die bisherigen Excel-Vorlagen durch ein Online-Werkzeug. Eine Harmonisierung mit dem PPAP der AIAG wurde diskutiert. Den Begriff Erstmusterprüfbericht nennt die Beschreibung nicht; welche Unterlagen ein Kunde unter diesem Namen verlangt, steht in seinen Vorgaben.

    Was in den Bericht gehört

    Ein konkretes Kundenbeispiel ist der Leitfaden für Erstmuster des Maschinenbauers WEINIG von 2023. Er gilt für die Lieferanten dieses Herstellers und zeigt, wie ein Bericht aufgebaut sein kann. Nach Abschnitt 4.2 entsteht der Erstmusterprüfbericht nach den Vorgaben des Kunden, als Deckblatt mit den vereinbarten Prüfergebnisblättern.

    BestandteilInhalt laut WEINIG-LeitfadenAbschnitt
    DeckblattBauteil, Änderungsstand, Werkstoff und beigefügte Zeichnung4.2.1
    PrüfergebnisseGetrennt nach Maß-, Werkstoff-, Härte-, Funktions-, Aussehens-, EMV-, Zuverlässigkeits-, Sicht- und Attributprüfung4.2.2
    AnlagenMessergebnisblatt, Materialbericht, Funktionsbericht; Positionsnummern wie im Bericht4.2.2
    WerkstoffnachweisPrüfbescheinigung nach DIN EN 10204, Typ 3.14.1.3
    MusterIn der Regel drei Musterteile, bei Werkzeugen mit mehreren Nestern drei je Nest, eindeutig gekennzeichnet4.1.3, 4.1.4

    Anlässe für eine Erstbemusterung nennt Abschnitt 4.1.1: ein neues Bauteil, Konstruktions-, Spezifikations- oder Werkstoffänderungen, neue, geänderte oder Ersatzwerkzeuge, geänderte Herstellverfahren und die Verlagerung der Produktion an einen anderen Standort. Messwerte stehen dort mit mindestens so vielen Nachkommastellen wie Nennmaß und Toleranz. Die Erstmuster stammen nach Abschnitt 3.2.1 vollständig aus serienmäßigen Bedingungen, als Zufallsstichprobe aus der Serienfertigung. Muster aus einem Vorversuch mit Sonderwerkzeug erfüllen diese Bedingung nicht.

    Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2005-01 bestätigt Ergebnisse spezifischer Prüfungen am gelieferten Erzeugnis und hat den früheren Typ 3.1.B abgelöst. Andere Kunden verlangen andere Unterlagen; ausschlaggebend ist die Vorgabe des jeweiligen Abnehmers.

    Beispiel einer Merkmalsprüfung

    Die folgenden Werte sind ausgedacht. Eine Welle wird nach Zeichnung Z-104, Revision C geprüft. Für den Durchmesser sind 20,00 ± 0,05 mm vereinbart. Die zulässigen Grenzen sind damit 19,95 und 20,05 mm. Drei eindeutig markierte Muster aus der Serienfertigung werden gemessen.

    MerkmalMuster 1Muster 2Muster 3Beurteilung
    Durchmesser, mm20,0119,9820,06Muster 3 liegt 0,01 mm über der oberen Grenze
    ZeichnungsstandCCCEinheitlicher Anforderungsstand
    Abweichungsbezug––A-01Abweichung mit Muster und Merkmal verknüpfen

    Aus drei Mustern lässt sich keine stabile Serienverteilung ableiten. Auch ein Mittelwert von 20,0167 mm macht die Einzelabweichung von Muster 3 nicht zulässig. Über die Konformität wird nach dem vereinbarten Entscheidungsverfahren geurteilt, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit.

    Der Bericht sollte den abweichenden Wert lesbar erhalten. Ein nachträgliches Überschreiben mit einem korrigierten Ergebnis würde verbergen, was zuerst gemessen wurde. Eine Wiederholungsprüfung bekommt Anlass, Muster und neuen Nachweis gesondert zugeordnet.

    Abweichung und Freigabe getrennt dokumentieren

    Der Lieferant beschreibt zunächst den Befund: welches Merkmal an welchem Muster abweicht. Danach folgen Ursache, vorgesehene Maßnahme und gegebenenfalls ein neuer Prüfnachweis. WEINIG regelt in Abschnitt 4.1.2 eine Sonderfreigabe für Muster mit Abweichung; eine beantragte Sonderfreigabe ist ein anderer Zustand als eine erteilte.

    Für die Übergabe hilft eine Übersicht, die offene Nachweise und ihren Verantwortlichen zeigt. Eine Maßprüfung kann bestanden sein, während die vereinbarte Werkstoffbescheinigung noch aussteht. Anzahl der Muster und benötigte Dokumente werden vor der Fertigung abgestimmt, sonst entsteht Nacharbeit aus einer fehlenden Vereinbarung.

    Die Messsystemanalyse bewertet die Eignung des Messprozesses. Der EMPB dokumentiert die Ergebnisse der vereinbarten Musterprüfung. Beide Nachweise bleiben in einer Freigabeübersicht getrennt erkennbar.

    Was SYMESTIC zur Prüfung beiträgt

    SYMESTIC erstellt keinen Erstmusterprüfbericht, das bleibt Aufgabe von Qualitätsplanung und Messtechnik. In der Serie erfasst das Cloud-MES Qualitätsprüfungen am Platz per Barcode-Scan, als OK oder NOK je Bauteil mit Seriennummer, mit Fehlerstelle auf dem Produktbild und einem Grund aus dem Katalog. Ausschuss und Nacharbeit werden nach Gründen ausgewertet. Für numerische Prozessparameter zeigt das Widget Prozessstabilität Eingriffsgrenzen sowie Cp und Cpk.

    Für eine erste Abschätzung der Prozessfähigkeit gibt es den Cpk-Rechner. Mehr dazu auf der Seite zur Qualitätskontrolle.

    Quellen

    Christian Fieg
    Über den Autor:
    Christian Fieg
    Head of Sales bei SYMESTIC. Zuvor iTAC, Dürr, Visteon. Six Sigma Black Belt. Autor von "OEE: Eine Zahl, viele Lügen".
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