Inhalt
Ein Erstmusterprüfbericht (EMPB) dokumentiert die Prüfung von Mustern gegen vereinbarte Anforderungen. Er ordnet einem Bauteil und seinem Zeichnungsstand die geprüften Merkmale, Prüfergebnisse und festgestellten Abweichungen zu.
Ein ausgefüllter Bericht ersetzt die Freigabe des Kunden nicht. Welche Unterlagen benötigt werden und wer worüber entscheidet, ergibt sich aus dem vereinbarten Freigabeverfahren. In der automobilen Lieferkette sind das die kundenspezifischen Anforderungen und das vereinbarte PPF-Verfahren nach VDA Band 2 oder das PPAP-Verfahren der AIAG.
Der VDA führt Band 2 zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe seit September 2026 in der siebten, überarbeiteten Ausgabe. Laut Katalogbeschreibung beschränkt sie den Umfang risikobasiert auf die nötigen Nachweise, kommt mit weniger Formularen aus und ersetzt die bisherigen Excel-Vorlagen durch ein Online-Werkzeug. Eine Harmonisierung mit dem PPAP der AIAG wurde diskutiert. Den Begriff Erstmusterprüfbericht nennt die Beschreibung nicht; welche Unterlagen ein Kunde unter diesem Namen verlangt, steht in seinen Vorgaben.
Was in den Bericht gehört
Ein konkretes Kundenbeispiel ist der Leitfaden für Erstmuster des Maschinenbauers WEINIG von 2023. Er gilt für die Lieferanten dieses Herstellers und zeigt, wie ein Bericht aufgebaut sein kann. Nach Abschnitt 4.2 entsteht der Erstmusterprüfbericht nach den Vorgaben des Kunden, als Deckblatt mit den vereinbarten Prüfergebnisblättern.
| Bestandteil | Inhalt laut WEINIG-Leitfaden | Abschnitt |
|---|---|---|
| Deckblatt | Bauteil, Änderungsstand, Werkstoff und beigefügte Zeichnung | 4.2.1 |
| Prüfergebnisse | Getrennt nach Maß-, Werkstoff-, Härte-, Funktions-, Aussehens-, EMV-, Zuverlässigkeits-, Sicht- und Attributprüfung | 4.2.2 |
| Anlagen | Messergebnisblatt, Materialbericht, Funktionsbericht; Positionsnummern wie im Bericht | 4.2.2 |
| Werkstoffnachweis | Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204, Typ 3.1 | 4.1.3 |
| Muster | In der Regel drei Musterteile, bei Werkzeugen mit mehreren Nestern drei je Nest, eindeutig gekennzeichnet | 4.1.3, 4.1.4 |
Anlässe für eine Erstbemusterung nennt Abschnitt 4.1.1: ein neues Bauteil, Konstruktions-, Spezifikations- oder Werkstoffänderungen, neue, geänderte oder Ersatzwerkzeuge, geänderte Herstellverfahren und die Verlagerung der Produktion an einen anderen Standort. Messwerte stehen dort mit mindestens so vielen Nachkommastellen wie Nennmaß und Toleranz. Die Erstmuster stammen nach Abschnitt 3.2.1 vollständig aus serienmäßigen Bedingungen, als Zufallsstichprobe aus der Serienfertigung. Muster aus einem Vorversuch mit Sonderwerkzeug erfüllen diese Bedingung nicht.
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2005-01 bestätigt Ergebnisse spezifischer Prüfungen am gelieferten Erzeugnis und hat den früheren Typ 3.1.B abgelöst. Andere Kunden verlangen andere Unterlagen; ausschlaggebend ist die Vorgabe des jeweiligen Abnehmers.
Beispiel einer Merkmalsprüfung
Die folgenden Werte sind ausgedacht. Eine Welle wird nach Zeichnung Z-104, Revision C geprüft. Für den Durchmesser sind 20,00 ± 0,05 mm vereinbart. Die zulässigen Grenzen sind damit 19,95 und 20,05 mm. Drei eindeutig markierte Muster aus der Serienfertigung werden gemessen.
| Merkmal | Muster 1 | Muster 2 | Muster 3 | Beurteilung |
|---|---|---|---|---|
| Durchmesser, mm | 20,01 | 19,98 | 20,06 | Muster 3 liegt 0,01 mm über der oberen Grenze |
| Zeichnungsstand | C | C | C | Einheitlicher Anforderungsstand |
| Abweichungsbezug | – | – | A-01 | Abweichung mit Muster und Merkmal verknüpfen |
Aus drei Mustern lässt sich keine stabile Serienverteilung ableiten. Auch ein Mittelwert von 20,0167 mm macht die Einzelabweichung von Muster 3 nicht zulässig. Über die Konformität wird nach dem vereinbarten Entscheidungsverfahren geurteilt, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit.
Der Bericht sollte den abweichenden Wert lesbar erhalten. Ein nachträgliches Überschreiben mit einem korrigierten Ergebnis würde verbergen, was zuerst gemessen wurde. Eine Wiederholungsprüfung bekommt Anlass, Muster und neuen Nachweis gesondert zugeordnet.
Abweichung und Freigabe getrennt dokumentieren
Der Lieferant beschreibt zunächst den Befund: welches Merkmal an welchem Muster abweicht. Danach folgen Ursache, vorgesehene Maßnahme und gegebenenfalls ein neuer Prüfnachweis. WEINIG regelt in Abschnitt 4.1.2 eine Sonderfreigabe für Muster mit Abweichung; eine beantragte Sonderfreigabe ist ein anderer Zustand als eine erteilte.
Für die Übergabe hilft eine Übersicht, die offene Nachweise und ihren Verantwortlichen zeigt. Eine Maßprüfung kann bestanden sein, während die vereinbarte Werkstoffbescheinigung noch aussteht. Anzahl der Muster und benötigte Dokumente werden vor der Fertigung abgestimmt, sonst entsteht Nacharbeit aus einer fehlenden Vereinbarung.
Die Messsystemanalyse bewertet die Eignung des Messprozesses. Der EMPB dokumentiert die Ergebnisse der vereinbarten Musterprüfung. Beide Nachweise bleiben in einer Freigabeübersicht getrennt erkennbar.
Was SYMESTIC zur Prüfung beiträgt
SYMESTIC erstellt keinen Erstmusterprüfbericht, das bleibt Aufgabe von Qualitätsplanung und Messtechnik. In der Serie erfasst das Cloud-MES Qualitätsprüfungen am Platz per Barcode-Scan, als OK oder NOK je Bauteil mit Seriennummer, mit Fehlerstelle auf dem Produktbild und einem Grund aus dem Katalog. Ausschuss und Nacharbeit werden nach Gründen ausgewertet. Für numerische Prozessparameter zeigt das Widget Prozessstabilität Eingriffsgrenzen sowie Cp und Cpk.
Für eine erste Abschätzung der Prozessfähigkeit gibt es den Cpk-Rechner. Mehr dazu auf der Seite zur Qualitätskontrolle.
Quellen
- VDA QMC: Band 2 PPF, 7. Ausgabe September 2026
- WEINIG: Leitfaden für Erstmuster (WAA00006, 22.06.2023)
- DIN EN 10204:2005-01, Arten von Prüfbescheinigungen
Wie Prüfungen je Bauteil erfasst werden, zeigt die kostenlose Live-Demo am eigenen Anwendungsfall.
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